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Gemeinnützige Organisationen (NPO)
 

Wir beraten gemeinnützige Organisationen aus Kunst und Kultur, Bildung, bürgerschaftlichem Engagement, Religion sowie aus dem Kinder- und Jugendschutz – fundiert und passgenau. Im Fokus stehen Fragen der Gemeinnützigkeit, insbesondere zu Umsatzsteuer, Spendenrecht, Zweckbetrieben, wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und zur Organisation der Buchführung. Neben der „Urform“ der Gemeinnützigkeit, dem eingetragenen Verein (e. V.), betreuen wir vor allem folgende Organisationsformen:

Luftaufnahme

Stiftung

Im gemeinnützigen Bereich lassen sich im Wesentlichen zwei Stiftungsformen unterscheiden: die selbständige Stiftung und die unselbständige Treuhandstiftung. Die selbständige Stiftung unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht und kann nur mit deren Zustimmung errichtet und verwaltet werden. Demgegenüber wird eine Treuhandstiftung durch einen einfachen Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und einem Stiftungsträger ins Leben gerufen.
Als Stiftungsträger fungieren in der Regel andere gemeinnützige Organisationen oder juristische Personen des gemeinnützigen Sektors.

Gemeinnützige

GmbH (gGmbH)

Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist eine Sonderform der klassischen GmbH, bei der der unternehmerische Rahmen mit einem gemeinnützigen Zweck verbunden wird. Sie wird nach den allgemeinen Regeln des GmbH-Rechts gegründet, unterscheidet sich jedoch durch die Verpflichtung zur ausschließlichen und unmittelbaren Verfolgung gemeinnütziger Ziele im Sinne der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Zudem unterliegt das Vermögen der gGmbH einer sogenannten gemeinnützigen Vermögensbindung – das bedeutet, Gewinne dürfen nicht an Gesellschafter ausgeschüttet, sondern müssen für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden. Die gGmbH eignet sich insbesondere für größere, professionell geführte Organisationen, die wirtschaftlich tätig sein wollen, dabei jedoch dem Gemeinwohl verpflichtet bleiben.

Luftaufnahme des Strandes
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